Der Schulverein, das sind Eltern und Lehrende aus dem Kindergarten und der Grundschule in Hüttenbusch. Wir wollen für unsere Kinder die besten Bildungschancen und engagieren uns dafür.
Das tun wir für unsere Kinder, unsere Schule und unseren Ort:
Sarah Marahrens
Telefon: 0177 / 2999997
Christoph Schröder
Telefon: 0160 / 96022099
Sabrina Reincke
Dennis Horns
Daniela Martens
Sabine Bärje
Stephan Jahnke
im Wechsel (nach Absprache innerhalb des Kollegiums)
Der Verein ist eine Gemeinschaft von Schülern, Lehrern, Eltern und schulinteressierten Bürgern Hüttenbuschs und Umgebung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für das Bildungszentrum Hüttenbusch zur Verwirklichung von o.g. steuerbegünstigten Zwecken. Daneben kann der Verein seinen Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen wie z.B.:
Durch den Zweck des Vereins soll die Förderung des Bildungszentrum Hüttenbusch und ihrer Einrichtung erfolgen, wodurch die Pflege einer engen Verbindung zwischen Eltern, Lehrern und Schülern angestrebt wird.
Das Interesse und Verantwortungsgefühl für die Kinder und Jugendlichen soll durch diesen Verein gefördert werden. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar rein gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Seine Tätigkeit ist auf keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Verein soll unter folgender Bezeichnung in das Vereinsregister eingetragen werden:
Schulverein Hüttenbusch e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Worpswede, Ortsteil Hüttenbusch.
Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Das Geschäftsjahr wird vom 01.03 bis zum 28/29.02 jedes Kalenderjahres definiert.
Mitglieder des Vereins können werden:
Organe des Vereins sind:
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke geht das gesamte Vermögen an die Gemeinde Worpswede. Die Gemeinde Worpswede hat das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke am Bildungszentrum Hüttenbusch zu verwenden.
Wird der Verein aufgelöst, so hat der Vorstand das gesamte, nach Einzug aller eventuellen Außenstände und Begleichungen aller Verbindlichkeiten vorhandene Vereinsvermögen der Gemeinde Worpswede auszuhändigen und diese hat das Vermögen für die Bildung und Erziehung an dem Bildungszentrum Hüttenbusch zu nutzen.
Die Auflösung des Vereins ist dem zuständigen Finanzamt unter Beifügung eines Auflösungsbeschlusses anzuzeigen.
Diese Satzung tritt mit dem heutigen Tage (17.02.2016) in Kraft.