Was erwartet Sie nach Ihrer Wahl zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden in der Klasse Ihres Kindes?
Als Vorsitzender der Klassenelternschaft sind Sie per Gesetz Mitglied des Schulelternrates. Der Schulelternrat (SER) setzt sich also aus allen Klassenelternvertretern an der Schule zusammen. Die Aufgaben des Schulelternrates sind in den §§ 90 und 96 NSchG beschrieben. Der Schulelternrat kann alle Themen erörtern, die die Schule betreffen, private Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern dürfen nicht erörtert werden.
In der Gesamtkonferenz werden für die ganze Schule geltende allgemeine Ordnungen, Bestimmungen und Grundsätze behandelt. Um ausschließlich fachspezifische Belange kümmern sich die Fachkonferenzen. Alle Angelegenheiten, die die Klasse oder einzelne Schüler betreffen, werden von der Klassenkonferenz entschieden.
An den Grundschulen besteht der Schulvorstand zu je 50% aus Lehrern und 50% aus Elternvertretern. Der Schulvorstand legt wesentliche Eckpunkte der Arbeit an der jeweiligen Schule fest (Stundentafel, Haushalt, Projektwochen, uwm.). Die im Schulvorstand vertretenen Gruppen gestalten dabei die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung.